Mischobjekte

Bei der Verwaltung des Mischhauses ist besonders zu beachten, dass verschiedene Unternehmer aufeinandertreffen. Entsprechend ist die Abrechnung zu gliedern.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft als Unternehmer, ein Betrieb oder Vermieter als Unternehmer einer Eigentumswohnung, eine Miteigentümergemeinschaft als Vermietergemeinschaft, sind unterschiedlich zu behandeln.

Die Leistungen entsprechen dabei in Umfang und Qualität jenen der Rubrik "Hauseigentümer". Diese werden aber selbstverständlich den jeweiligen Anforderungen und Besitzverhältnissen der Immobilie angepasst.

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