Wohnungseigentum

Die Eckpfeiler für eine Verwaltung im Sinne des WEG (Wohnungseigentumsgesetzes) sind:

  • Eigenes Treuhandkonto
  • Treuhandbuchhaltung
  • Übersichtliche Jahresabrechnung nach ÖNORM A 4000.
  • Abrechnung der Rücklage
  • Monatliche Vorsteuererklärung sowie jährliche Umsatzsteuererklärung
  • Schriftverkehr
  • Verwaltung der Rücklage
  • Dienstgebervertretung gegenüber Hausbetreuer
  • Regelmäßige, alle 4 - 6 Wochen stattfindende Kontrolle der Wohnanlage auf ihren Zustand. Diese Checks werden auch dokumentiert.
  • Abhaltung von Wohnungseigentümerversammlungen nach Erfordernis (2-jährlich), am Ort der Liegenschaft
  • Schadensabwicklung mit Versicherung
  • Mahnwesen
  • usw.

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